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Allgemein

Waldbrandverordnung Bezirk Vöcklabruck

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Seit 06. MÀrz gilt im gesamten Bezirk Vöcklabruck wieder die Verordnung zum Schutz vor WaldbrÀnden.

In allen Waldgebieten sowie deren GefĂ€hrdungsbereichen ist das EntzĂŒnden von Feuer und das Rauchen verboten!
GĂŒltig ist diese Verordnung bis 31. Oktober 2026.

NĂ€here Infos entnehmt ihr bitte dem Amtsblatt unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvb/BVB_OB_VB_20260306_1/BVB_OB_VB_20260306_1.pdf