Seit 06. MÀrz gilt im gesamten Bezirk Vöcklabruck wieder die Verordnung zum Schutz vor WaldbrÀnden.
In allen Waldgebieten sowie deren GefĂ€hrdungsbereichen ist das EntzĂŒnden von Feuer und das Rauchen verboten!
GĂŒltig ist diese Verordnung bis 31. Oktober 2026.
NĂ€here Infos entnehmt ihr bitte dem Amtsblatt unter https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvb/BVB_OB_VB_20260306_1/BVB_OB_VB_20260306_1.pdf